20. April 2026
Gründungszuschuss richtig beantragen! Tipps zum Antrag in Düsseldorf

Den Gründungszuschuss zu beantragen ist für viele der ideale Weg, um sicher aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn Du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst Du von der Agentur für Arbeitfinanziell gefördert werden. In der Regel erhältst Du Dein ALG I weiterhin sowie zusätzlich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Voraussetzung ist, dass Du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast und Deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst. Für den Antrag benötigst Du unter anderem einen überzeugenden Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung und musst Deine Geschäftsidee bei der Agentur für Arbeit vorstellen.
Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, kommt es auf eine gute Vorbereitung an. Mit einem professionellen AVGS Coaching kannst Du Deinen Businessplan optimieren, Dich gezielt auf das Gespräch vorbereiten und Deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Damit Du den Gründungszuschuss beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (ALG I).
- Zum Zeitpunkt der Gründung hast Du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Deine Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt.
- Dein Geschäftskonzept überzeugt die Agentur für Arbeit.
- Du kannst nachweisen, dass Deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.
