Den Gründungszuschuss zu beantragen ist für viele der ideale Weg, um sicher aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn Du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst Du von der Agentur für Arbeitfinanziell gefördert werden. In der Regel erhältst Du Dein ALG I weiterhin sowie zusätzlich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Voraussetzung ist, dass Du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I hast und Deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst. Für den Antrag benötigst Du unter anderem einen überzeugenden Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung und musst Deine Geschäftsidee bei der Agentur für Arbeit vorstellen. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, kommt es auf eine gute Vorbereitung an. Mit einem professionellen AVGS Coaching kannst Du Deinen Businessplan optimieren, Dich gezielt auf das Gespräch vorbereiten und Deine Chancen auf eine Bewilligung deutlich erhöhen. Voraussetzungen für den GründungszuschussDamit Du den Gründungszuschuss beantragen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
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Integrationscoaching in Düsseldorf: Neue Perspektiven für Arbeitslose
Warum ein Business-Coaching bei der Start-up School zum Start Deiner Gründung sinnvoll ist?2/14/2024
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AutorStart-up Coach: Wagma Mangal Kategorie |
Start-up School Düsseldorf ist dein Ansprechpartner für Business Coaching, AVGS Coaching, Gründercoaching und berufliche Neuorientierung in Düsseldorf. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger unterstützen wir Gründer:innen, Arbeitssuchende und Menschen in beruflicher Veränderung mit praxisnahen Coachings und Weiterbildungen. Unser Standort im Düsseldorfer Süden bietet individuelle Beratung, professionelle Unterstützung bei der Existenzgründung, beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sowie bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven. Viele unserer Angebote, wie das AVGS Coaching, können über das Jobcenter Düsseldorf oder die Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert werden.



