3. Februar 2023
Gründungszuschuss in Düsseldorf beantragen

Wusstest du, dass du Anspruch auf einen Gründungszuschuss haben kannst?
WAS BEDEUTET DAS EIGENTLICH GE Wie Du einen Anspruch auf Gründungszuschuss erhältst?
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen eine große Chance – gerade aus der Arbeitslosigkeit heraus. Was viele jedoch nicht wissen: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du von der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss erhalten und so finanziell abgesichert in dein eigenes Business starten.
Der Gründungszuschuss unterstützt dich in der Anfangsphase deiner Existenzgründung und hilft dir dabei, deinen Lebensunterhalt zu sichern, während du dein Unternehmen aufbaust.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1) selbstständig machen möchten. Ziel ist es, eine nachhaltige Existenzgründung zu ermöglichen und Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Um einen Gründungszuschuss zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:• Du beziehst aktuell Arbeitslosengeld 1
- Du hast noch mindestens 150 Resttage ALG 1 Anspruch
- Du legst einen tragfähigen Businessplan vor
- Deine Selbstständigkeit ist hauptberuflich geplant
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.
Der Businessplan: Zentrale Voraussetzung für den Gründungszuschuss
Ein professioneller Businessplan ist entscheidend für die Bewilligung des Gründungszuschusses. Er muss zeigen, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Dazu gehören unter anderem:• Geschäftsidee und Zielgruppe
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau
Der Businessplan wird von einer fachkundigen Stelle geprüft und bewertet.
Wichtig: Kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss
Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Das bedeutet
Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung liegt bei deinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung, ein überzeugender Businessplan und eine klare Argumentation für dein Gründungsvorhaben.
Unterstützung durch die Start-up School
Wir von der Start-up School unterstützen dich professionell auf deinem Weg zum Gründungszuschuss. Wir helfen dir unter anderem bei:
- der Entwicklung eines tragfähigen Businessplans
- der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit
- der strategischen Planung deiner Existenzgründung
- der Einschätzung deiner Förderchancen
