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Steuerarten für Freelancer: Was Du wissen musst

12/17/2024

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Steuern für Selbständige: der ultimative Guide für Einsteiger...
Der Schritt in die Selbständigkeit bringt Vorteile: Freiheit, Flexibilität und die Chance, eigene Ideen zu verwirklichen. Doch ein Thema sorgt bei vielen Selbständigen für Unsicherheit: Steuern!
Welche Steuern fallen an? 
Was muss ich beachten? Und wie sorge ich dafür, dass keine Fristen oder wichtige Regeln verpasse? In diesem Blogpost gebe ich dir einen klaren Überblick über alle Steuerarten, die für Selbständige relevant sind - einfach erklärt!

1. Die Einkommensteuer: Als Selbständiger bist du verpflichtet auf deinen Jahresgewinn Einkommenssteuer zu zahlen. Der Gewinn ergibt sich aus: Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Zu versteuernder Gewinn!

Wie wird die Einkommenssteuer berechnet? Der Steuersatz ist progressiv - je Höher Dein Gewinn, desto höher der Steuersatz. Der Grundfreibetrag, Stand 2024, liegt bei 11.604 €.
Das bedeutet: Gewinne unter diesem Betrag sind steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz stufenweise von 14% bis maximal 45%. 

Die Einnahme-Überschuss Rechnung (EÜR): Wenn Du als Selbständiger tätig bist, reicht meist die Einnahme-Überschuss-Rechnung aus, um Deinen Gewinn zu ermitteln.

Tipp: Behalte Deine Einkommenssteuerentwicklung im Blick und lege rechtzeitig Rücklagen für die Steuerzahlung zurück. Das Finanzamt erwartet nämlich oft Vorauszahlungen im Laufe des Jahres. 

2. Die Umsatzsteuer: Wann musst Du die berechnen? Due Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer genannt) betrifft fast alle Selbständige, due Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Sie wird auf Deinen Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt. 

Regelsteuersatz und Kleinunternehmerreglung: 

Regelsteuersatz: 19%
(bzw. 7% bei bestimmten Leistungen wie Büchern oder Lebensmittel) 

Kleinunternehmerreglung:
Liegt Dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € und voraussichtlich im laufenden Jahr unter 50.000,00 € kannst Du die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. Dann stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. 

Vorsteuerabzug: Ein Vorteil für Regelbesteuerer:
Wenn Du selbst Umsatzsteuer auf Rechnungen bezahlst, kann Du diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn du nicht Kleinunternehmer bist. 

3. Gewerbesteuer: Gilt nicht für jeden!
Die Gewerbesteuer fällt für Gewerbetreibende an. Freiberufler wie Journalisten, Berater oder Künstler sind von dieser Steuer ausgenommen. Wenn Deine Tätigkeit nicht zu den klassischen freien Berufen zählt, wirst Du automatisch als gewerblich eingestuft. In diesem Fall musst Du Gewerbesteuer zahlen, sobald Dein Gewinn über 24.500 € im Jahr liegt. 

4. Die Künstlersozialkasse (KSK): Für kreative Selbständige
Kreative Selbständige (Designer, Texter, Fotografen) können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichern. Hier zahlst Du nur den Arbeitnehmeranteil für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die KSK. 




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    Autor

    Start-up Coach: Wagma Mangal

    Kategorie

    Alle
    Business-Coaching
    Karriere

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